Tipps

Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung.

Damit kann klar geregelt werden, wer bei einer Demenzerkrankung die entsprechenden Vollmachten bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beantragen kann.

Wird ein Mensch als nicht mehr handlungsfähig beurteilt, so ist die Erstellung eines Vorsorgeauftrages und/oder einer Patientenverfügung nicht mehr möglich. Bei einer Demenzdiagnose sollte der abklärende Arzt die noch vorhandene Handlungsfähigkeit bestätigen, damit die beiden wichtigen Dokumente noch erstellt werden können.

Wer seine Angehörigen liebt, erstellt in jedem Fall alle vorsorglichen Unterlagen für den Todesfall – aber auch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung für den Krankheitsfall.